BFWA - Broadband Fixed Wireless Access
Broadband Fixed Wireless Access (BFWA) ist kein Funkstandard, sondern eine Festlegung der Bundesnetzagentur (BNETZA) für ein Funknetzwerk für das jede Funktechnik zum Einsatz kommen kann, die bestimmte technischen Rahmenbedingungen erfüllt.
BFWA gibt einen 120 MHz breiten Frequenzblock zwischen 5,755 und 5,875 GHz per Allgemeinzuteilung frei. In diesem Frequenzblock dürfen Netzbetreiber fest installierte Funksysteme für Breitbandzugänge ohne zusätzliche Lizenz in Betrieb nehmen. Die Allgemeinzuteilung gilt für "gewerblich öffentliche, breitbandige, ortsfeste Verteilsysteme", nicht für private oder firmeninterne Zwecke. Ziel ist es, weitere Lücke in der Versorgung mit schnellen Netzzugängen zu schließen.
Der Betrieb von BFWA ist meldepflichtig. Der Netzbetreiber muss Inbetriebnahme, Änderungen und Stopp bei der Bundesnetzagentur melden.
Technischen Rahmenbedingungen
- Die effektive isotrope Strahlungsleistung für Punkt-zu-Punkt- und Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen ist auf vier Watt EIRP (36 dBm) begrenzt.
- Die maximale Leistung liegt bei 4 Watt (36 dBm).
- Die maximale Funkkanalbreite liegt bei 40 MHz.
- Beim Einsatz von MIMO bezieht sich die Leistungsgrenze auf das System, nicht auf die einzelnen Antennen.
- Die Geräte müssen eine automatische Sendeleistungsregelung (TPC) mit 12 dB Regelbereich beherrschen.
- Die Geräte müssen eine automatische Frequenzwahl (DFS) beherrschen.
DFS - Dynamic Frequency Selection
Mit DFS prüft das Gerät regelmäßig welche Kanäle frei sind, also nicht von Radar oder anderen Systemen genutzt werden. Gibt es eine Radarerkennung, wechselt das System auf einen freien Kanal.
Anwendungen
Die technischen Bedingungen für BFWA sind vor allem für kleine Funknetze geeignet, die einige Straßenzüge oder kleinere Ortschaften abdecken. Ein aufgebohrtes WLAN ließe sich hier zum Einsatz bringen. So wären Nettodatenrate von 100 MBit/s bis zu 20 Kilometer überbrückbar. Mit geringeren Datenraten sind auch Entfernungen von mehr 35 Kilometern möglich.