Instandhaltung der BMA
Brandmeldeanlagen müssen regelmäßig auf ihre elektrische und mechanische Funktionen überprüft werden.
Die Überprüfung sowie die Instandhaltung nach DIN 57833/VDE 0833 ist der Betreiber der BMA zuständig. Die Instandhaltung sollte einer Fachfirma übertragen werden, und ist durch laufende Aufzeichnungen des Betreibers nachzuweisen.
Die Instandhaltung gliedert sich in
Inspektion | Festlegung des Ist-Zustandes(vierteljährliche Funktionsprüfung der BMA) |
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Wartung | Bewahrung des Soll-Zustandes(mindestens 1 mal jährlich) |
Instandsetzung | Wiederherstellung des Soll-Zustandes(Reparatur) |
Alle 5 Jahre Überprüfung der Anlage auf Erfüllung der Norm. |