Blockschloss

Das Blockschloss dient innerhalb des Bereichs einer Einbruchmeldeanlage als Schließeinrichtung, die beim Verlassen des gesicherten Bereichs die Zentrale in den scharfgeschalteten Zustand versetzt. Alle darauffolgend ausgelöste Melder lösen eine Alarm aus. Die Scharfschaltung kann aber nur erfolgen, wenn die Zwangsläufikeit erfüllt ist (Ruhezustand aller Melder).
Die Unscharfschaltung erfolgt ebenfalls über das Blockschloss.
Blockschloss
Das Blockschloss wird über einen Blockschlosverteiler an die ÜMA/EMA angebunden. Es befindet sich jedoch außerhalb des gesicherten Bereichs.
Ein Blockschloss lässt sich auch in Verbindung mit einer Geistigen Schalteinrichtung (GV - Geistiger Verschluss) verwenden.

Betriebsarten

Ein Blockschloss kann für folgende Betriebsarten eingesetzt werden:

Blockschloßbereiche
Das Hauptblockschloss (HBS) kann nur geschlossen werden, wenn das Teilbereichsblockschloss (TBS) geschlossen ist. Das TBS kann nur geschlossen werden, wenn das Unterblockschloss (UBS) geschlossen ist.
Damit die Anlage Unscharf geschaltet werden kann, muss in umgekehrter Reihe geöffnet werden.

Planung und Montage

Das Blockschloss wird zusätzlich zum normalen Türschloss in die Türe eingebaut. Das Kabel wird beim Türrahmen aus der Türe herausgeführt und in einem beweglichen Kabelübergang in einem Verteiler angeschlossen. Zum Abschließen der Türe muss nach wievor das separate Schlos verwendet werden, da sich das Blockschloss aus Sicherheit vor Fehlalarme nur von außen abschließen lässt.