Richtlinien und Vorschriften(EMA/ÜMA)
Bei der Projektierung von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sind auf Richtlinien und Vorschriften zu achten. Welche dies sind, richtet sich nach den Anforderungen an die Anlage und den örtlichen Begebenheiten.
Für Geräte, Anlagen und Betrieb einer EMA/ÜMA gelten für Planer, Hersteller/Errichter, und Betreiber/Instandhalter die Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen der folgenden Organisationen:
- VDE 0100, 0800, 0833
- VdS (Dachverband aller Sachversicherer)
- Polizei-Richtlinien
- UVV-Kassen (Unfallverhütungsvorschriften)
- Landeskriminalamt
- BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)